Verstößt das übermäßige Halten von Vögeln auf einem Wohnungsbalkon gegen Verordnungen in Österreich?

Was mich dazu motiviert hat, diesen Bericht zu schreiben, ist, dass ich eine Reihe wunderschöner Vögel beobachten konnte, und zwar waren es mehr als sieben Papageien, die auf dem Balkon einer Wohnung in Wien gehalten werden. Da ich als Journalistin eher auf das Schreiben von politischen Berichten spezialisiert bin, war mir auf Anhieb nicht klar, was eigentlich die Bestimmungen über die Haltung von Vögeln sagen. Und so habe ich beschlossen, meine Sichtungen dieser Vögel einfach kurz zu schildern und die zuständigen Behörden um rechtliche Antworten zu bitten, sodass es für viele klarer werden kann, was zu berücksichtigen ist, wenn man darüber nachdenkt, bei sich zuhause (viele) Vögel zu halten.

Es ist doch so: Wir lieben es natürlich, dieVögel gerade in den frühen Morgenstunden in den Parks und Wäldern zu beobachten und ihrem Zwitschern zu lauschen. Aber andererseits: Darf denn jeder Bürger auch in seiner Wohnung gleich so etwas wie eine Vogelzucht betreiben? Und es gibt viele Menschen, die über die Haltung von Vögeln in ihrer Wohnung nachdenken, sich aber nicht ausreichend mit den Gesetzen zum Schutz der Natur und dieser Vögel auskennen!

Als Journalistin habe ich mit den Bewohnern des Mehrfamilienhauses gesprochen. Die Nachbarn äußerten ausnahmslos ihre Unzufriedenheit mit der Besitzerin der Vögel, die auch im Umgang mit ihnen unfreundlich wirkte und auf Grund ihres Alkoholkonsums Beleidigungen von sich gab. Und die auch eine Katze besitzt, die sie im Winter oft nachts vor ihrer Wohnungstür lässt und die dort dann ununterbrochen miaut.

Eine Zusammenfassung der Geschichte wurde an die zuständigen Behörden gesendet:

(Was mich heute dazu veranlasst, Ihnen zu schreiben, ist die Wahrnehmung und Beobachtung einer Reihe wunderschöner Vögel während eines privaten Besuchs. Es sind mehr als sieben Papageien, eingesperrt auf dem Balkon einer Wohnung …..)
Die Fläche des in einen Metallkäfig verwandelten Balkons beträgt nicht mehr als ein mal zwei Quadratmeter. Und seine Höhe beträgt etwa eineinhalb Meter. Der Balkon befindet sich auf mittlerer Höhe eines Wohnhauses aus drei Ebenen, dem Parterre und zwei Stockwerken.

(Der Vogelbalkon befindet sich eineinhalb bis zwei Meter entfernt unter dem Fenster …..)

Und direkt unter dem Vogelbalkon befindet sich ein großer Balkon eines anderen Wohnungsmieters aus dem Erdgeschoss, welcher mit wunderschönen Rosen bepflanzt wurde.

Der Vogelkäfig blickt auch auf einen kleinen Garten, in dem sich ein mit Metallgittern eingefasster Müllraum befindet und dessen Tür man mehrmals täglich leicht scheppernd hört, wenn ein Bewohner ihn betritt oder wieder verlässt.

Und wer den metallenen Papageienkäfig betrachtet, sieht so eine ganz eigene Dekoration des Parks durch die Vögel, was bewirkt wird durch die deutliche Veränderung der Erscheinung des Balkons: Seine Umwandlung in einen Käfig ähnlich den Tierkäfigen in einem Zoo. Aber dieser Käfig liegt in der Mitte eines Wohngebäudes und einer öffentlichen Parkumgebung, in der sich die Bewohner bewegen.

Während die schönen Papageien in ihrem metallenen Käfig doch eher unglücklich wirken, so interagieren sie auch in spontanen Reaktionen mit den Bewegungen der Bewohner, gerade so, wie alle Vögel, die von ihren Platz verlassen wollen, wenn sie in ihrer Nähe eine Bewegung sehen oder etwas lautes hören.

Die Vögel scheinen besonders verstört zu sein, wenn sie die Geräusche vom Tor des Müllraumes in ihrer Nähe hören, worauf hin sie zu fliehen versuchen , konfrontiert mit diesen auch reflektiert kommenden Geräuschen aus verschiedenen Richtungen. Solche tragisch wirkenden Bewegungen wiederholen sich über den ganzen Tag, vermehrt durch die Bewegung der Bewohner im Park oder im Wohnhaus direkt über oder unter ihnen.

Außerdem verströmt es unangenehme Gerüche, wenn man sich dem Käfig eines Papageis nähert. Ich kann Ihnen allerdings nicht genau sagen, ob der üble Geruch aufgrund mangelnder Hygiene aus dem Vogelkäfig kommt oder ob er aus dem Müllraum in der Nähe des Papageienkäfigs.

(Mit der Besitzerin der Vögel konnte ich nicht sprechen, weil ich Angst vor ihren Reaktionen hatte, …)

Mit der folgenden Frage wende ich mich gezielt an die MA 60:

Sehr geehrte Damen und Herren!
Nach der obigen Erklärung über die Papageien, die auf einem kleinen Wohnungsbalkon eingesperrt sind, … beraten Sie mich doch bitte und helfen Sie mir bei der Beantwortung der folgenden Fragen,
um Glaubwürdigkeit und Objektivität sicherzustellen, bevor Sie das Material in einem Pressebericht der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Die Adresse und der Standort der Wohnung lautet:
(…)

Ist es also für einen Bürger, der in einem Wohnhaus wohnt, legal, wenn er, ohne dafür eine eigene Genehmigung einzuholen, mehr als ein paar Vögel hält?

Welche Vorgaben werden von den zuständigen Justizbehörden aufgestellt und sind verbindlich für diejenigen, die diese Vögel in ihrer Wohnung halten möchten?

Überwachen die zuständigen Behörden die Standorte von derartigen Vögeln im Besitz von Mietern und stellen sie sicher, dass die Spezifikationen, seien es Sicherheits-, Hygiene- oder Lebensmittelspezifikationen, den Bestimmungen des Vogelschutzes entsprechen?

Sind Vogelhalter verpflichtet, sich ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen? Erlauben es die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Natur und die Vögel den Bürgern, diese fort von der Natur in ihre Häuser zu bringen und sie auf engstem Raum in einer Wohnung unter anderen Mitbewohnern einzusperren?

Ich danke ihnen allen und mit freundlichen Grüßen

Die Magistratsabteilung 60 antwortete auf meine Anfrage wie folgt.

Die erste Antwort:

Sehr geehrte Frau Kawthar,

die Stadt Wien – Veterinäramt und Tierschutz hat Ihre Anzeige erhalten.

Bitte beachten Sie: Wir werden Ihrer Anzeige nachgehen und den gesetzeskonformen Zustand kontrollieren. Da wir als Behörde aus datenschutzrechtlichen Gründen niemanden Auskunft über eine andere Person geben dürfen, können wir Sie auch in diesem Fall nicht über den weiteren Verlauf informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Stadt Wien – Veterinäramt und Tierschutz

Die zweite Antwort:

Sehr geehrte Frau Salam,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 28.08.2023 erlaubt sich die Magistratsabteilung 60, Veterinäramt und Tierschutz, die an sie gerichteten Fragen im Folgenden der Reihe nach zu beantworten:

1. „Ist es also für einen Bürger, der in einem Wohnhaus wohnt, legal, wenn er, ohne dafür eine eigene Genehmigung einzuholen, mehr als ein paar Vögel hält?“

Diese Frage ist aus tierschutzrechtlicher Sicht, unter Verweis auf das Tierschutzgesetz und die 2. Tierhaltungsverordnung (Sie finden beides zu Ihrer Information im Anhang), grundsätzlich mit „ja“ zu beantworten. Weder gibt es Einschränkungen für Personen, die in einem Wohnhaus leben, noch ist eine „eigene Genehmigung“ für die Haltung von Vögeln, selbst wenn es „mehr als ein paar“ sind, erforderlich (Anm.: Bestimmte Wildtierarten der Vögel stellen besondere Ansprüche an Haltung und Pflege und dürfen gemäß § 25 TSchG nur nach vorheriger Anzeige an die Behörde gehalten werden; siehe § 8 der 2. Tierhaltungsverordnung). (2. Tierhaltungsverordnung, Fassung vom 04.09.2023)

Etwaige andere Reglementierungen (z. B. ein seitens des Hauseigentümers/der Hauverwaltung bestimmtes „Tierhaltungsverbot“) sind selbstverständlich außerdem zu beachten.

2. „Welche Vorgaben werden von den zuständigen Justizbehörden aufgestellt und sind verbindlich für diejenigen, die diese Vögel in ihrer Wohnung halten möchten?“

Die grundlegenden, in Österreich für die Haltung diverser Vogelarten geltenden, gesetzliche Vorgaben finden Sie im Tierschutzgesetz und der 2. Tierhaltungsverordnung (Anhang). (TSchG, Fassung vom 04.09.2023)

3. „Überwachen die zuständigen Behörden die Standorte von derartigen Vögeln im Besitz von Mietern und stellen sie sicher, dass die Spezifikationen, seien es Sicherheits-, Hygiene- oder Lebensmittelspezifikationen, den Bestimmungen des Vogelschutzes entsprechen?“

Die zuständige Veterinärbehörde (in Wien ist das die Magistratsabteilung 60, Veterinäramt und Tierschutz) führt im Anlass- bzw. Verdachtsfall Kontrollen der Tierhaltungen durch und erwirkt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Umfang der in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Gesetze (Vogelhaltung, relevante Bereiche: Tierschutz, gegebenenfalls Tierseuchen).

Auskünfte über Kontrollergebnisse an Dritte sind aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich (Sie wurden in einem ersten Antwortschreiben unsererseits vom 29.08.2023 bereits dahingehend informiert).

4. „Sind Vogelhalter verpflichtet, sich ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen? Erlauben es die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Natur und die Vögel den Bürgern, diese fort von der Natur in ihre Häuser zu bringen und sie auf engstem Raum in einer Wohnung unter anderen Mitbewohnern einzusperren?“

In jenen von der Magistratsabteilung 60, Veterinäramt und Tierschutz, zu vollziehenden Rechtsvorschriften ist eine „verpflichtende, ärztliche Untersuchung der Vogelhalter“ nicht festgelegt.

Die willkürliche „Entnahme“ von Wildtieren aus der Natur und ein „Einsperren in der Wohnung/im Haus“ ist generell nicht erlaubt (davon ausgenommen ist beispielsweise die temporäre Versorgung von verletzten Tieren; nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der Magistratsabteilung 22, der Wiener Umweltschutzabteilung); im Übrigen gelten obgenannte gesetzliche Vorgaben.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Sandra Strimitzer

Antwort Nr. 2 vom Papageienschutzteam

Sehr geehrte Frau Salam,

danke für die Zusendung der Sittichhaltung, an der wir zunächst nichts Schlechtes oder Tierschutzwidriges feststellen können.

Die Vögel scheinen jederzeit Zugang zur Wohnung zu haben und können den Balkon zur Gänze nutzen. Dies ist wichtig für die Vögel, da das UV-Licht notwendig für den Kalziumstoffwechsel ist. Bezüglich Umgebungslärm sind Papageien, zu denen auch die Sittiche gehören, normalerweise nicht anfällig, besonders plötzlich eintretende, sehr laute Geräusche, wie Silvesterknaller, ausgenommen.

Eine Tierhaltungskontrolle in Wien kann nur das Veterinäramt (MA 60) vornehmen und dann auch die Haltung im Inneren und den Gesundheitszustand der Tiere kontrollieren.

Mit freundlichen Grüßen,
das Papageienschutzteam

Arbeitsgemeinschaft Papageienschutz
Augasse 2-6/ Glashaus
1090 Wien

Diese Frage richtet sich an einen Sprecher des Wohnungseigentümers

Oben habe ich eine kurze Erklärung zum Balkon des eingesperrten Papageis in einer Wohnung von (…) gegeben.

Meine Fragen lauten nun:

Erlaubt das Mietrecht Mietern, die Ausstattung der Wohnung wie geschildert zu verändern, ohne sich vorher an Sie zu wenden und um eine entsprechende Erlaubnis zu bitten? Hat die Mieterin der genannten Wohnung bei Ihnen um eine Genehmigung angesucht, die Ausstattung des Balkons zu verändern und ihn in einen Vogelkäfig umzuwandeln?

Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen (…)für den Fall, dass die Mieterin die Bedingungen des Mietvertrages nicht einhält, insbesondere im Hinblick auf die Errichtung einer Art von Vogelgarten mitten unter anderen Mietern innerhalb eines Wohnhauses?

Ist aus Sicht von Ihr Unternehmen (…) für den Umbau eines Wohnungsbalkons in einen Vogelkäfig eine Genehmigung der Baupolizei erforderlich?

Ich danke Ihnen allen und mit freundlichen Grüßen

Ich habe aber zurzeit noch keine Antwort von einem Sprecher des Hausbesitzers erhalten.

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